Ausbildung
Ausbildung in der Führerscheinklasse B
Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg,
sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das
Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und
das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist.
Ausbildung in der Führerscheinklasse BE
Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger größer wie 750kg
und Kombination die nicht unter Klasse B fällt.
Ausbildung in der Führerscheinklasse A1
Krafträder bis 125 cm³ bis 11kW (15PS)
Für 16- bis 17jährige max. 80 km/h
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
Ausbildung in der Führerscheinklasse A
Mottorrad bis 25kW (34PS) und einem Verhälnis
Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Diese Leistungsbeschränkungen entfallen 2 Jahre nach
der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Ausbildung in der Führerscheinklasse A Direkt
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung.
Ab einem Alter von 25 Jahren Direkteinstieg möglich.
Ausbildung in der Führerscheinklasse B
Kraftwagen bis 3,5 t. Auch mit Anhänger bis 750 kg,
sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das
Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und
das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3,5 t ist.
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Aufbauseminare
Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) gemäß § 2a Abs. 2 StVG
Seminare für auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit.
Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASP) gemäß §4 Abs. 8 StVG
Seminare zum Punkteabbau.
Auffrischungsstunden
Übungsstunden zum Auffrischen der Fahrpraxis für
Führerscheininhaber PKW.
Ausbildungsfahrzeuge
Ausbildungsfahrzeuge für die Klasse B
2x VW Golf VI

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